Jetzt sind schon die Gerichte in Deutschland soweit, der CDU ihre fehlende Kompetenz, was das Computerzeitalter betrifft, deutlich unter die Nase zu reiben:
Die CDU in NRW hatte letztes Jahr eine Angestellte nach 22 Jahren gekündigt, weil sie angeblich Adventskalender an falsche Adressen verschickt habe. Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat diese Kündigung heute einkassiert mit der Begründung, dass dieser Grund vorne und hinten für eine fristlose Kündigung nicht ausreichend sei.
Lustig ist, dass der Sprecher des Arbeitsgerichtes neben dieser völlig ausreichenden Begründung nochmal heraushebt, es könne nicht einmal geklärt werden,
ob nicht auch ein Softwarefehler in der Datenbank die falsche Adressierung verursacht hatte.
Da hat also — in der offiziellen Sicht der CDU — die Sekretärin ihr Computerprogramm gestartet, eine irgendwiehohe Anzahl von Etiketten ausdrucken lassen, von denen viele richtig und ein paar irgendwie falsch waren, wobei niemand genau weiss, was an denen falsch war. Und dann hat sie ohne die Etiketten auf Richtigkeit zu prüfen mit diesen Etiketten Adventskalender verschickt, was sie offensichtlich ja auch irgendwie sollte.
Ich hätte ja noch verstanden, wenn die die feuern wollten, weil sie ständig die Adressen aus Datenbanken gegenliest, ob die auch stimmen, und so immense Arbeitszeit verplemplert, aber so?