
- Ausschnitt aus “ZDF heute show” viral super erfolgreich – in Russland | It’s rocket science, Baby! – Das Video hat innerhalb von nur 2 Tagen fast 1,4 Millionen Zuschauer gefunden und wird offensichtlich in den sozialen Netzwerken weitergereicht, denn anders sind gerade mal 8 Kommentare unter einem Clip mit so vielen Zugriffen ja kaum zu erklären.
… und ein recht schön knackiges neues Jahr allen, denen ich das noch nicht gewünscht haben sollte. Dies erste Guten Morgen des Jahres ist das 497ste seiner Art. Da stellt sich die Frage Warum das? irgendwann nicht mehr, ebenso wenig wie beim Bloggen überhaupt.
Genau diese Frage stellt sich aber Johannes Kuhn beim allerersten Eintrag für das neue Digitalblog der Süddeutschen Zeitung. Konsequenterweise wird die Frage, warum nun gerade dieses Blog gestartet wird, auch kausal überhaupt nicht beantwortet. Es ist nur da, weil es keinen besseren Zeitpunkt gäbe, anzufangen. Keine Antwort hätte es auch getan. Aber wie gesagt: Die Beantwortung dieser Frage ist gar nicht so wichtig, die Ergebnisse sind’s. In diesem Sinne: Viel Spaß beim Bloggen.
Ohne Beantwortung wichtiger Fragen kommt nun Christian Wullf allerdings nicht mehr durch seine Kreditaffäre. Sowieso wirkt es gutsherrenartig, Facebooker zu verklagen oder Journalisten. Ich hatte mich anfangs ja noch auf Wulffs Seite geschlagen, weil der erste Kredit sauber war. Aber was danach kam, au Backe. Selbst mein Vater(!) meint, dass in diesen Angelegenheiten alle Politiker (damit’s die CDU nicht alleine trifft) anfällig seien.
Wilfried Schmickler meint, es bleibe alles beim Alten:
Musikvideo: Adobe Flash Player (Version 9 oder höher) wird benötigt um dieses Musikvideo abzuspielen. Die aktuellste Version steht hier zum herunterladen bereit. Außerdem muss JavaScript in Ihrem Browser aktiviert sein.
[Quelle]
Und während ich mir die Frage stelle: Was will Christian Wulff eigentlich noch bewirken? hole ich mir erstmal noch einen Kaffee.
In meinem E-Mailpostfach landete an einem Freitag im November, 17 Uhr, eine E-Mail, die mir eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird. Bis darauffolgenden Dienstag, 12 Uhr, d.h. nach 3 Tagen und 19 Stunden, hätte ich, so der Verfasser, mich bereit zu erklären, 600€ an den Verfasser zu zahlen. Beschlossen und verkündet. Ansonsten würde er seine Anwälte zwecks Abmahnung kontaktieren, und die dann geforderte Summe beliefe sich dann auf “1564 € + USt”.
Schaden? Ich habe in der Tat dieses Foto von A.S.*, der sich offenbar auch anders* nennt, auf meinem Blog anzeigen lassen. Das Foto sieht wie aus einer Lustige-Fotos-Serie aus den USA aus, wurde auch oft unter der Betitelung “Some days start better” in den USA verbreitet, stammt aber von einem Berliner Akt-Fotografen und heißt eigentlich “Nützliche Internet-Akronyme: YMMD”. Das Bild zeigt einen zufälligen Schnappschuss eines Radfahrers, der an einer Oben-ohne-Dame vorbeifährt.
Ich habe den Fotografen darauf hingewiesen, dass ich das Foto durch eine Verlinkung von einem tumblr.com-Blog auf meinem Blog zu sehen sei, ich es aber nicht selbst veröffentlicht hätte und daher nicht löschen könne. Sagen wir es mal so: Das Foto ist dort immer noch. Das Originalbild wurde am 05. August 2009 geschossen, seit dem 31. August 2009 grassiert es als Witzfoto durch das Internet. Allein bei 9gag hat es 356000 Facebook-Likes. Den Fotografen ärgert diese große Resonanz, weil er sie nicht monetarisieren kann. Es gehe ihm
um die schlichte Tatsache, dass Google Images zusammen mit anderen Suchdiensten über 1500 Kopien dieses Bildes im Netz findet – und regulär verkauft habe ich es beeindruckende 8 Mal. Deshalb gehe ich nun dagegen vor.
Mir scheint, es geht nicht darum, dass ich persönlich einen konkreten Schaden hergeführt habe: Weil angeblich das Auftauchen des Fotos im Internet dazu geführt hat, dass der Fotograf das Foto selbst nicht zufriedenstellend verkaufen kann – denn ansonsten wäre es ja kein Schaden.
So ein Vorgehen kann nun jeden treffen, der das Bild irgendwo im Internet in Verbindung mit seinem Namen “veröffentlicht” oder schon “veröffentlicht” hat. Auch so ein Ding: Das Bild ist ja schon seit Ewigkeiten veröffentlicht.
Der hochgerechnete Kostenfaktor sieht dann so aus:
1. Anwaltskosten für die Abmahnung (LG Köln v. 7.03.07 – Az. 28 O 551/06): 460 €
2. Bildnutzung lt. MFM-Liste (vgl. OLG Düsseldorf v. 09.05.06 – Az. I-20 U 138/05) für mehr als ein Jahr: 480 €
3. Verletzerzuschlag in Höhe von 100% wg. fehlender Urhebernennung (§97 Abs 2. Satz 2 UrhG, LG Düsseldorf v. 01.04.09 -12 O 277/08): 480 €
4. Zuschlag für Einsatz eines Modells (siehe MFM-Liste) von 30%: 144 €
Hierzu: In solchen Fällen dürfen bei Mahnungen Anwaltskosten 100€ nicht übersteigen. Punkt 3 ist sehr fraglich, da Urheber kenntlich machen müssen, wenn sie ihr Werk nur in Zusammenhang mit ihrem Namen veröffentlicht sehen wollen. Dies ist meines Erachtens hier nicht der Fall. Grundsätzlich kann, muss aber die MFM-Liste nicht als Grundlage herangezogen werden. Der “Zuschlag für Einsatz eines Modells” ist Unsinn, da diese Forderung in den Bildnutzungsentgelten schon drin ist. Aber als psychologische Kriegsführung zieht das alles natürlich, ebenso wie die Androhung, mich wegen Betruges zu belangen.
Ich habe demnach ein Witzfoto gebloggt, von dem ich nicht wußte, ob sein Urheber die Rechte an der Veröffentlichung des verwendeten Fotos hat, bei dem ich wiederum nicht weiß, ob der Urheber des Fahrradfahrer-Fotos die Genehmigung an dessen Persönlichkeitsrecht hat. Ich weiß nur, dass das deutsche Rechtssystem so ist, dass man mir die Schlinge um den Hals legen kann, ohne diese offenen Fragen klären zu müssen. Nur dadurch, dass “Abmahngebühren aus dem fiktiven Gegenstandswert einer Rechtsverletzung” abgeleitet werden dürfen.
Durch die Hilfe aus der Bloggosphäre habe ich einen, verglichen mit anderen ebenso Betroffenen, niedrigen Betrag gezahlt. Ich habe eingesehen, dass all das, was das Geschmäckle ausmacht, vor einem Amtsgericht, an dem derartige Zwiste verhandelt werden, möglicherweise keine Rolle spielt. Das ist eben der Hildebrandtsche Unterschied zwischen Recht und Justiz.
____________________________________________________________________________________
Dieser Artikel dient nicht der Vergeltung. Ich möchte nur andere Blogger vor der Vorgehensart des Klagenden einerseits warnen und andererseits in Erfahrung bringen, wer noch so alles auf diese Art angegangen wurde.
Wenn mir jemand bei meinem finanziellen Schaden aushelfen mag, kann er das tun – entweder über Paypal oder unter dem Text über den flattr-Knopf. Man kann mich auch schlicht kontaktieren. Sollte wider Erwarten die erforderte Summe durch Spenden erreicht werden, lösche ich diese Zeilen und spende übrige Mittel einem sozialen Zweck. Ich werde fortlaufend und unter Einbeziehung eines Anwalts alles transparent machen.
Ich möchte mich an dieser Stelle noch ausdrücklich bei Carsten Knobloch, Michael Seemann und Udo Vetter bedanken. Bei Problemen kann man durchaus mal in der Bloggosphäre fragen – es hilft.
1. Aktualisierung
________________________
Der Fotograf schreibt mir, er habe mich ausdrücklich darauf hingewiesen die Namen A.S. und H.v.S. nicht in Verbindung zu bringen. Das ist insofern neu, als er mir gegenüber nie von H.v.S. geredet hat. Sofern ich innerhalb von 24 Stunden nicht eine derartige Verbindung lösche, macht er mir gegenüber den entstandenen Schaden geltend. Mir ist nicht klar, was für ein Schaden entstanden sein soll, und da ist man wohl auch unter Beweislast, aber ich komme dem bis auf weiteres nach. Mal schauen, was mein Anwalt dazu sagt.
2. Aktualisierung
________________________
Spiegel Online: Witzbild kostet Blogger mindestens 250 Euro
wirres.net: urheberrechtsbewusstsein
neunetz..com: Blogger bekommt Abmahnung für Urheberrechtsverletzung, weil er macht was jeder im Netz macht
off-the-record.de: Wie mich Klaus Kocks beklaute oder warum das Urheberrecht eine Frage der Moral ist
Diskussion auf fotocommunity.de: Unter dem Originalbild | im Forum (nach Anmeldung)
Übersicht bei rivva.de
spickmich.de: Witzbild kostet Blogger 250 Euro
(weitere Beiträge weiter unten)
Nachdem in den vergangen Tagen einige deutsche Nazi-Seiten gezielt derart attackiert wurden, dass sie nicht mehr erreichbar waren gibt es nun einen Nachschlag: NPD-Spender und Autoren der rechten Zeitung Junge Freiheit wurden veröffentlicht. Da sind einige Namen mir nun nicht ganz unbekannt. Und wieviele Professoren sich für dieses Blatt hergeben, man ist schon erstaunt…

- Magazin – Bericht belegt Versagen bei Neonazi-Fahndung | Inland | Reuters – Demnach hatten Verfassungsschützer bereits im Frühjahr 1999 Hinweise, dass sich die gesuchten zwei Männer und eine Frau in Chemnitz aufhielten und Überfälle planten.
Das gerade so im Rampenlicht stehende Witzbildchen ist in letzter Zeit über dieses Blog mehr als 900mal legal als Link aufgerufen worden. Als embedded link keine 30mal.











